Stellungnahme zur geplanten Änderung der Stadionverordnung der Stadt Fürth für den Sportpark Ronhof

Für die Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses sowie des Stadtrats am 25.10.2022 ist eine Beschlussvorlage vorgesehen, nach der die Stadionverordnung der Stadt Fürth für den Sportpark Ronhof geändert werden soll. Geplant ist u.a. die Neueinfügung eines Verbots, „Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder andere der Sicherheit und dem geordneten Ablauf der Veranstaltung dienenden Institutionen, Personen und Personengruppen durch Fahnen, Transparente, Aufkleber, Äußerungen oder sonstige Kundgabeformen zu beleidigen, zu schmähen oder herabzuwürdigen“. (siehe: https://stadtrat.fuerth.de/getfile.asp?id=4253426&type=do)
Begründet wird dies nach der Beschlussvorlage damit, dass nach Aussage der Polizeiinspektion Fürth in der Vergangenheit Spruchbänder gegen die Polizei mit beleidigendem Inhalt gezeigt wurden und es zu Sprechchören gegen die Polizei gekommen sei.
Derartiges Verhalten soll nach Wunsch der PI Fürth zukünftig verboten und sanktioniert werden können. Diese Forderung ist nach unserer Auffassung allerdings schlicht verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 17.05.2016, Az.: 1 BvR 257/14 und 1 BvR 2150/14 deutlich klargestellt, dass Ausdrücke, wie das Kürzel „ACAB“, egal ob auf Kleidung oder als Spruchband im Stadion, eine allgemeine Ablehnung der Polizei zum Ausdruck bringen. Derartige Äußerungen fallen nach dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG.
Damit derartige Äußerungen nicht mehr vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind, bedarf es nach dem o.g. Beschluss einer personalisierenden Adressierung der Parole auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe. Das Wissen, „dass Polizei im Stadion ist und die Parole wahrnehmen würde, reicht hierfür nach verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht“ (vgl. BVerfG, a.a.O.).
Gegenstand der Entscheidung des BVerfG war zum einen das Tragen von Kleidung mit der Aufschrift „ACAB“ sowie das Hochhalten von Spruchbändern mit „ACAB“, „BFE abschaffen“ und „Stuttgart 21 – Polizeigewalt kann jeden treffen“.
Genau dieses Verhalten, das nach dem BVerfG ausdrücklich grundrechtlich geschützt ist, will nunmehr die Stadt Fürth verbieten und sanktionieren. Mit der Änderung der Stadionverordnung und der Aufnahme eines Verbotes, herabsetzende Äußerungen gegenüber einem Kollektiv wie der Polizei zu äußern, greift die Stadt Fürth erheblich in das grundrechtlich geschützte Recht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG ein.
Dieser Vorstoß der Polizei Fürth ist nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen als sehr kritisch einzustufen. Uns erreichen in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden von Kleeblattfans über das Auftreten der eingesetzten Beamten am Spieltag, insbesondere innerhalb des Sportpark Ronhofs. Dabei wird regelmäßig in Gruppen hinter der Nordtribüne patrouilliert und die Eingänge zu den Blöcken blockiert, so dass Kleeblattfans der Zu- und Ausgang erschwert wird. Es werden sogar Bereiche eingenommen, die als Aufenthalt für Fans vor Spielbeginn gedacht sind. Das Auftreten hat dabei häufig einschüchternden Charakter.
Diese Beschwerden sind nach unseren Informationen auch wiederholt durch die SpVgg Fürth an die Einsatzleitung herangetragen worden, zumal es im Sportpark Ronhof absolut keinen Grund gibt, Polizei im Stadioninneren und insbesondere hinter der Nordtribüne einzusetzen. Dem Weiß-Grünen Hilfefonds ist seit seiner Gründung im Jahr 2013 kein Vorfall bekannt, der eine Anwesenheit von Polizeibeamten erfordert hätte.
„Nachdem die kritischen Stimmen lauter werden, befürchten wir, dass die Polizei mit fadenscheinigen Begründungen versucht, sich wieder mehr Macht über den Bereich des Stadioninneren zu verschaffen und eine erhöhte Präsenz zu rechtfertigen. Nachdem die hierfür erforderlich Straftaten offenbar ausbleiben, versucht man es nunmehr mit einer Beschneidung der Meinungsfreiheit“, so ein Sprecher des Weiß-Grünen Hilfefonds.
Wir können daher nur an den Stadtrat appellieren, dieser aus unserer Sicht verfassungswidrigen Änderung der Stadionverordnung nicht zuzustimmen und sich klar zu den verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten zu bekennen.

Weiß-Grüner Hilfefonds im Oktober 2022