Der weiß-grüne Hilfefonds wurde bereits vor einigen Jahren von aktiven Anhängern der SpVgg Fürth ins Leben gerufen. Seitdem unterstützen und beraten wir gemeinsam mit Anwälten Fans der SpVgg bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Spielen der SpVgg Fürth. In dieser Funktion möchten wir uns zur geplanten Änderung der Stadionverordnung der Stadt Fürth äußern, um auch die Bedenken und Anregungen von den letztlich betroffenen Fans mit einfließen zu lassen. Aus unserer Sicht sollten Fans bei der Änderung einer Stadionverordnung generell mit einbezogen werden, da sie direkt mit den Folgen konfrontiert werden.
Die Bedenken richten sich dabei insbesondere gegen die Neufassung des § 3 Abs. 1 StadionV Ronhof. Neu eingeführt wurde darin, dass die Polizei nunmehr befugt ist, innerhalb des Stadions Eintrittskarten zu kontrollieren. Diese Regelung ist aus Sicht der Fans aus folgenden Gründen nicht tragbar und auch unnötig:
1.
Zunächst besteht keinerlei Bedarf, dass Eintrittskarten von der Polizei kontrolliert werden. Aufgabe der Polizei ist es grundsätzlich für Sicherheit rund um das Stadion zu sorgen. Weshalb hierfür die Kontrolle von Eintrittskarten im Stadion erforderlich ist, erschließt sich uns nicht. Dies ist schlicht Aufgabe des Ordnungsdienstes. Sofern von Besuchern Störungen ausgehen, bedarf es sicherlich nicht erst einer Kontrolle der Eintrittskarte durch die Polizei, bevor diese Maßnahmen ergreifen kann.
2.
Die Polizei erhält mit dieser Regelung einen Grund und eine Rechtfertigung für permanente Präsenz in Fanbereichen. Hintergrund für diese Kritik ist vor allem das vermehrt negativ auffallende Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten an den Spieltagen. Regelmäßig positionieren sich Einheiten aus ca. 4-6 Polizeibeamten (mit Schlagstock etc. ausgestattet) direkt vor bzw. neben den Blockeingängen im Bereich der gesamten Nordtribüne. Und das noch nicht einmal am Rand, sondern mitten unter den Besuchern, was viele Kleeblattfans als unruhestiftend und bedrohlich wahrnehmen und was z.B. auch dazu führt, dass mit Stehtischen ausgestattete Bereiche, die den Besuchern zum Aufenthalt vor dem Spiel bzw. in der Halbzeit dienen, leer bleiben. Bei vielen Fans nimmt der Unmut über dieses Verhalten immer mehr zu. Im Ronhof gab es in der Vergangenheit so gut wie nie Anlass für einen Polizeieinsatz hinter der Nordtribüne. Auch Mitarbeiter der SpVgg sprechen dieses Thema regelmäßig bei der Einsatzleitung an, weil es keinerlei Anlass für derartiges Auftreten gibt.
Bei Änderung der Stadionverordnung besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass dieses Verhalten zunimmt und unter Verweis auf die Stadionverordnung durchgesetzt bzw. gerechtfertigt wird. Aktuell besteht noch die Möglichkeit der SpVgg die Einsatzkräfte auf Bereiche an den Stadioneingängen zu verweisen.
Die Änderung der Stadionverordnung halten wir daher nicht deshalb für problematisch, weil ein Polizist die Möglichkeit erhält das Vorzeigen der Eintrittskarte zu verlangen, sondern weil der Polizei eine allgemeine Rechtfertigung gegeben wird, jederzeit anlasslos durch Fanbereiche im Stadion zu marschieren und für Unruhe zu sorgen.
Wir bitten Sie daher, die Regelung in § 3 Abs. 1 StadionV Ronhof zu überdenken und entsprechend zu ändern.
Weiß-grüner Hilfefonds am 25.9.2018