Bereits vor geraumer Zeit trug sich im Ronhof ein Ereignis zu, über das es allein schon aus vorbeugenden Gründen zu berichten gilt.
Moritz Tollmann (Name vom Weiß-Grünen Hilfefonds geändert) und ein Freund besuchten ein Spiel. Da die beiden schon seit geraumer Zeit einen gewissen Abstand zu den „Brennpunkten“ halten, hatten sie sich extra Eintrittskarten in der Mitte der Gegengerade besorgt.
Wie dies an dieser Stelle im Stadion normal ist, kommt es durchaus vor, dass man dort mit gegnerischen Fans in direkter Nähe konfrontiert ist. Dies stellte für Moritz und seinen Freund allerdings kein Problem dar, da die beiden schlicht und einfach dem Spiel folgen wollten. Nachdem der Spielverlauf eine etwas aufregende Form genommen hatte wurden sie auf eine Gruppe von Personen aufmerksam, die ausdrücklich für die Mannschaft des gegnerischen Teams recht provokant in ihre Richtung jubelten. Auch derartige Gesten sind im Stadion ja durchaus üblich und für Moritz und seinen Freund ohne weiteres verwindbar.
Als es der SpVgg dann gelang, das Spiel in letzter Sekunde zu einem erfreulichen Ergebnis zu wenden konnten sich Moritz und sein Freund allerdings nicht zurückhalten, in ebenso provokanter Weise gegenüber der Gruppe jubelnd aufzutreten und bedienten sich dabei eines nicht gerade chorknabenhaften, im Stadion jedoch auch nicht allzu seltenen Wortschatzes. Womit Moritz und sein Freund allerdings nicht gerechnet hatten, war, dass die Gruppe -die übrigens zivil bekleidet war- mit Teleskopschlagstöcken und ähnlichen Gimmicks ausgestattet war.
Nun begann für Moritz und seinen Freund ein unangenehmes Nachspiel, da es sich bei der Gruppe um Zivil-Polizeibeamten handelte, die nach der Bezugnahme auf die sportlichen Vorgänge nunmehr in den dienstlichen Bereich umschwankten und sich durch das Verhalten der beiden Jungs in strafrechtlicher Art und Weise „beleidigt“ fühlten.
Den Rest kann man sich ausmalen, es kam zur vorläufigen Festnahme und die juristische Maschinerie ging ihren üblichen Gang.
Beide, Moritz und sein Kollege, erhielten im Ergebnis einen Strafbefehl, den sie zähneknirschend akzeptieren mussten, nachdem ihnen mit anwaltlicher Unterstützung von einem weiteren Vorgehen abgeraten worden war.
Der äußerst fade Beigeschmack, der nach diesem Vorfall hinterbleibt ist der, dass es schwerlich nachvollziehbar ist, wieso Polizeibeamte es nötig haben, im Stadion Bezug auf das sportliche Geschehen zu nehmen um dann aus ihrer Perspektive „überbordende“ Reaktionen von Fans mit strafrechtlicher Konsequenz zu begegnen.
Wenn es mittlerweile im Risikobereich des Stadionbesuchers liegt, ob er auf der Gegenseite einen „normalen“ emotionsoffenen Fan hat oder ob er einen „Glückstreffer“ landet und an Zivilpolizeibeamten gerät, die ihre zivile Tätigkeit darin verstehen, es sich zum sportlichen Geschehen zu verhalten und darauf bezogene Reaktionen dann aber nicht selbst sportlich nehmen wird das Stadionvergnügen langfristig für alle Beteiligten keinesfalls besser werden.